GAGU-2612

Gaststättenunterrichtung - Vollzeit - Präsenz

IHK Akademie SBH

Beschreibung

 Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb gründen möchten, sei es eine Bar, ein Restaurant oder ein Imbiss, benötigen Sie für die Gewerbeanmeldung eine Unterrichtungsbescheinigung. Personen mit einer entsprechenden beruflichen Ausbildung können unter Umständen davon befreit sein und stattdessen ihre Qualifikation vorlegen.

Im November 2025 hat die Landesregierung ein neues Gaststättengesetz beschlossen, das ab 2026 in Kraft tritt. Mit diesem Gesetz entfällt die bisherige Erlaubnispflicht, die durch eine sogenannte Anzeigepflicht Plus ersetzt wird. Ab dem 1. Januar 2026 muss bei jeder Gründung eines gastronomischen Betriebs, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird, eine Gewerbeanzeige zusammen mit einem Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung eingereicht werden. Eine separate Erlaubnis ist nicht mehr zu beantragen. Trotz dieser Änderungen müssen alle fachlichen und baurechtlichen Anforderungen weiterhin vollständig erfüllt sein. Die Verantwortung für die eigenständige Prüfung dieser Voraussetzungen liegt künftig stärker bei den Gründerinnen und Gründern, damit es im laufenden Betrieb nicht zu späteren Schwierigkeiten kommt. Zusätzlich stellt das Ministerium ein Factsheet bereit, das weitere Informationen für neue Gastronomen enthält.

Für Personen, die bereits früher an einer Gaststättenunterrichtung teilgenommen haben, ist Folgendes wichtig: Anerkannt werden künftig ausschließlich Unterrichtungen, die nach dem neuen Recht durchgeführt wurden und in Baden-Württemberg erfolgt sind. Ältere Bescheinigungen, selbst wenn sie in Villingen ausgestellt wurden, werden nicht mehr akzeptiert. Auch aktuelle Unterrichtungen aus anderen Bundesländern sind künftig nicht mehr gültig. Für den Übergang gilt jedoch eine Sonderregelung. Im ersten Halbjahr 2026 erkennen die Gewerbeämter noch jene Unterrichtungen an, die im zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden, einschließlich solcher aus anderen Bundesländern. Eine im Dezember 2025 in München ausgestellte Unterrichtungsbescheinigung kann daher beispielsweise im Januar 2026 noch für die Gewerbeanmeldung genutzt werden. Unterrichtungen, die vor dem zweiten Halbjahr 2025 absolviert wurden, verlieren ihre Gültigkeit vollständig, sodass eine erneute Teilnahme nach neuem Recht erforderlich ist.

Zu den Unterrichtungen können nur Teilnehmende zugelassen werden, deren deutsche Sprachkenntnisse es ermöglichen, der Unterrichtung zu folgen.
Sollten Sie nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, bieten wir auch Einzelunterrichtungen mit Dolmetscher an:

 

Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher (m/w/d)

Zielgruppe

Die Gaststättenunterrichtung richtet sich an Personen, die im Gaststättengewerbe tätig werden möchten und hierfür die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (GastG) nachweisen müssen.

Inhalt

  • Grundzüge des Lebensmittelrechts
  • Lebensmittelkunde
  • Regeln der Lebensmittelhygiene
  • Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • Gaststättengesetz
  • Jugendschutzgesetz
  • Berufsgenossenschaft
  • Versicherungen

Weiterführende Informationen zur Gaststättenunterrichtung:

Website des DEHOGA über die Gaststättenunterrichtung in Baden-Württemberg

Abschluss

Hinweis

In Zukunft gelten nur noch nach neuem Recht durchgeführte Gaststättenunterrichtungen, die zudem in Baden-Württemberg absolviert wurden. D.h. es wird zukünftig weder eine von vor mehreren Jahren bei der IHK SBH ausgestellte Teilnahmebescheinigung akzeptiert, noch können zukünftig selbst aktuelle Bescheinigungen aus anderen Bundesländern von den Behörden akzeptiert werden. Für eine Übergangszeit gilt folgende Regelung:

Im ersten Halbjahr 2026 erkennen die Gewerbeämter i.d.R. noch die Unterrichtungen an, die im zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden. Im Rahmen der Übergangsregelung gelten auch noch Bescheinigungen aus anderen Bundesländern.

D.h. dass zum Beispiel eine Unterrichtungsbescheinigung der IHK München aus dem Dezember 2025 auch noch im Januar zur Gründung genutzt werden kann. Für Unterrichtungen, die vor dem zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden, ist dagegen eine erneute Teilnahme an der Unterrichtung hier vor Ort nach neuem Recht erforderlich. Diese "alten" Bescheinigungen werden i.d.R. nicht mehr anerkannt.

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