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Neu im Programm
Wer eine Gaststätte eröffnen und betreiben will, benötigt eine Konzession (Gaststättenerlaubnis), die vom zuständigen Ordnungsamt nur erteilt wird, wenn auch die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden (Unterrichtungsnachweis).
Wer eine Gaststätte eröffnen und betreiben will, benötigt eine Konzession (Gaststättenerlaubnis), die vom zuständigen Ordnungsamt nur erteilt wird, wenn auch die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden (Unterrichtungsnachweis).
Alle Personen, die in Gaststätten, Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmitteleinzelhandel, etc. arbeiten, erlernen in diesem Seminar mit der neuen Lebensmittelverordnung umzugehen. (...)
Erweiterte Fertigkeiten in der Speisenzubereitung sowie die Kenntnis betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge befähigen Sie zur Übernahme qualifizierter Fachaufgaben.
