3 Veranstaltungen mit 5 Terminen
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Grundmodul Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKfT) (3 Termine) Zu Detailseite wechseln
Nach DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001) müssen Elektrofachkräfte die Sicherheitsbestimmungen und möglichen Gefahren kennen, um übertragene Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Auf Grundlage der Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit, sich zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" weiterzubilden und erwerben damit eine Qualifikation, die es insbesondere Fachkräften mit gewerblich-technischen Berufen erlaubt, festgelegte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen oder Elektrogeräten fachgerecht und sicher durchzuführen. (...)
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Elektrofachkraft in der Industrie für Metallberufe (1 Termin) Zu Detailseite wechseln
Mit der Weiterbildung zur "Elektrofachkraft in der Industrie (IHK)" wird eine anerkannte Qualifikation als Elektrofachkraft erworben. Ihre beruflichen Chancen und Möglichkeiten steigen! (...)
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Grund-/Aufbaumodul Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKfT) (1 Termin) Zu Detailseite wechseln
Grundmodul: Die Ausbildung erfolgt nach DGUV-Vorschrift 3, welche im DGUV-Grundsatz 303-001 (ehem. BGG 944) geregelt ist. (...)
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