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Bei Aktivitäten im Außenhandel sind die Bedenken vor dem „Formular-Dschungel" sehr groß. In diesem Seminar lernen die Teilnehmer die „ersten Schritte" für die Tätigkeiten im Exportgeschäft.
Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsordnung. Mit dieser gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Personen, die Verantwortung für die Sicherheit (Bewachung) fremden Lebens und Eigentums tragen, zuverlässig (im behördlichen Sinn) sind und sich für diese Tätigkeiten auch eignen.
Als Teil der Abschlussprüfung für den Beruf Industriekaufmann (m/w/d) wird eine Präsentation und ein Fachgespräch über eine selbstständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet vorgeschrieben. Als Basis dazu erstellen die Prüfungsteilnehmenden einen Report. (...)
Sie erlernen die vielfältigen Herausforderungen zu meistern, die eine Beförderung zur Führungskraft mit sich bringt.
Neu im Programm
Sie erhalten Ratschläge zur erfolgreichen und zielgerichteten Implementierung des ESG-Nachhaltigkeitsreportings in mittelständischen Unternehmen.
Sie erlernen, wie Sie die Personalverantwortlichen bei der Bewältigung der betrieblichen Suchtprävention unterstützen können.
Diese Seminar zeigt Ihnen, wie Sie innere Kraft finden und wie man diese (wieder) spüren und für sich wertvoll nutzen kann.
Die Auszubildenden erhalten in diesem Seminar die Möglichkeit, ihre Präsentation im Teilnehmendenkreis vorzustellen. (...)
Sie erfahren, wie Sie ein Projekt starten und mit fortlaufender Planung und Überwachung erfolgreich abschließen und dabei Kosten, Termine und Leistungsumfang im Griff behalten.
Nach DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001) müssen Elektrofachkräfte die Sicherheitsbestimmungen und möglichen Gefahren kennen, um übertragene Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Auf Grundlage der Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit, sich zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" weiterzubilden und erwerben damit eine Qualifikation, die es insbesondere Fachkräften mit gewerblich-technischen Berufen erlaubt, festgelegte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen oder Elektrogeräten fachgerecht und sicher durchzuführen. (...)