ELFWE-241

Geprüfter Fachwirt für Einkauf (IHK)(m/w/d) - Berufsbegleitend

IHK Akademie SBH

Beschreibung

Der Lehrgang bereitet Sie auf die bundeseinheitliche Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Einkauf der IHK vor. Erwerben Sie fachspezifische Kenntnisse, die Sie sowohl für den strategischen als auch für den operativen Einkauf nutzen können. Gestalten Sie bereichsübergreifende Geschäftsprozesse der Beschaffung auf nationalen und internationalen Märkten und setzen Sie diese eigenständig um. Für das Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement lernen Sie innovative, nachhaltige und wertschöpfende Strategien kennen. Sie wissen, worauf Sie bei Vertrags- und Haftungsvoraussetzungen achten müssen und bereiten Einkaufsverträge abschlussreif vor. Mit adäquaten Controllinginstrumenten überwachen Sie Ihre Ziele und entdecken Optimierungspotentiale. Um Ihr Profil als kaufmännische Fachkraft abzurunden werden Ihre sozialen Kompetenzen geschult. Regeln für eine zielorientierte und situationsgerechte Kommunikation stehen ebenso auf dem Lehrplan wie Führungsmethoden und Instrumente der Personalauswahl, - planung, und –entwicklung.

Zielgruppe

Kaufmännische Fachkräfte mit branchenspezifischer Berufserfahrung, die ihre Fachkenntnisse im strategischen und operativen Einkauf weiter ausbauen möchten

Inhalt

• Lern- und Arbeitsmethodik
• Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln
• Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen
• Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten
• Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren
• Einkaufscontrolling durchführen
• Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit

 Zusatzangebot

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Zulassungs­voraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den § 1 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Abschluss

Hinweis

Buchen Sie nach Beendigung Ihres Fachwirts bei der IHK SBH den nächstmöglichen Starttermin des Lehrgangs Geprüfter Betriebswirt (IHK) (m/w/d) erhalten Sie einen Preisnachlass von 10% auf die Lehrgangskosten des Betriebswirts.


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