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Beschreibung
Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001). Durch die Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit sich zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten weiterzubilden.

Elektrofachkräfte müssen aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrungen sowie Kenntnisse der zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen mögliche Gefahren kennen, um übertragene Arbeiten beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Für Personen, die diese Arbeiten selbstständig ausführen sollen, ist eine Qualifikation zur Elektrofachkraft notwendig, die auf das erlaubte Tätigkeitsfeld beschränkt ist. Mit der Ausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird eine Qualifikation erworben, die es Fachkräften besonders aus gewerblich-technischen Berufen erlaubt, bestimmte Arbeiten (festgelegte Tätigkeiten) bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen oder Elektrogeräte sicher und fachgerecht durchzuführen.
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