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Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsordnung. (...)
Neu im Programm
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Personen für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung auszubilden.
Diese Brandschutz- und Evakuierungshelfer müssen fachkundig unterwiesen sein und in regelmäßigen Abständen nachgeschult werden.