2 Veranstaltungen mit 4 Terminen
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Grundmodul Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKfT) (3 Termine) Zu Detailseite wechseln
Nach DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001) müssen Elektrofachkräfte die Sicherheitsbestimmungen und möglichen Gefahren kennen, um übertragene Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Auf Grundlage der Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit, sich zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" weiterzubilden und erwerben damit eine Qualifikation, die es insbesondere Fachkräften mit gewerblich-technischen Berufen erlaubt, festgelegte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen oder Elektrogeräten fachgerecht und sicher durchzuführen. (...)
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Neu im Programm
Nachhaltigkeitskommunikation (1 Termin) Zu Detailseite wechseln
Unser Crashkurs gibt einen Überblick über Anforderungen, Aufgaben und Ziele von Nachhaltigkeitskommunikation. Und er hilft dabei, Stolperfallen wie Greenwashing zu vermeiden.
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