Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)(m/w/d) - Vollzeit
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Beschreibung
Dieser Lehrgang bereitet Sie auf die bundeseinheitliche Prüfung zum „Geprüften Wirtschaftsfachwirt“ der Industrie- und Handelskammer vor. Ob Industrie, Handel oder Dienstleistung: mit dieser branchenübergreifenden Weiterbildung eröffnen Sie sich vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten in allen Wirtschaftsbereichen. Sie erwerben unter anderem die Fähigkeit, Geschäftsprozesse anhand wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen zu bewerten, zu planen und durchzuführen. Betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen im Unternehmen erkennen Sie und finden adäquate Lösungen. Sie sind somit in der Lage, in verschiedenen Bereichen Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Zielgruppe
Inhalt
Lern- und Arbeitsmethodik
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
· Volks- und Betriebswirtschaft
· Rechnungswesen
· Recht und Steuern
· Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
· Betriebliches Management
· Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
· Logistik
· Marketing und Vertrieb
· Führung und Zusammenarbeit
Zusatzangebot
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Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatz 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Wirtschaftsfachwirtes“ und einer „Geprüften Wirtschaftsfachwirtin“ haben.
Abschluss
- Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK) (m/w/d)
Hinweis
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