Geprüfter Wirtschaftsfachwirt - Blended Learning - Online
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Beschreibung
Dieser Lehrgang bereitet Sie auf die bundeseinheitliche Prüfung „Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in“ der Industrie- und Handelskammer vor. Sie möchten eine branchenübergreifende Weiterbildung machen und Ihre betriebswirtschaftlichen Kenntnisse weiter ausbauen, haben aber aufgrund Ihrer beruflichen und privaten Situation nur ein eingeschränktes Zeitfenster? Dann ist diese Lehrgangsform eine interessante Alternative für Sie. Der Lernstoff wird zum größten Teil mit multimedialen Tools über die Lernplattform ihkdigital vermittelt. Grundlage ist dabei das speziell für den Lehrgang entwickelte Skript des DIHK. Ergänzend hierzu müssen Sie selbständig Übungen lösen, die dann von Fachdozenten bewertet werden. So erhalten Sie immer ein individuelles Feedback zu Ihren Ergebnissen. Via Chat, Forum, Mail und Telefon stehen Ihnen die Dozenten mit Rat und Tat zur Seite. Zur Vertiefung der Kenntnisse finden Onlinephasen mit vereinzelten Präsenzterminen statt, an denen Sie die Gelegenheit haben, Ihre Fragen face-to-face mit den Dozenten zu klären.
Zielgruppe
Inhalt
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens
einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten
Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirts haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
- Geprüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)