INTEIMVI-251

Geprüfter Meister Vernetzte Industrie (IHK) (m/w/d) - Berufsbegleitend

IHK Akademie SBH

Beschreibung

Meister Vernetzte Industrie stellen als berufserfahrene technische Führungskräfte, aufbauend auf die betriebliche Facharbeiterausbildung, eine wichtige Säule im modernen Fertigungsbetrieb dar. Mit den erweiterten und vertieften Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge sind sie ein wichtiger Mittler zwischen Betriebsleitung und Mitarbeitern.

Zielgruppe

Facharbeiter, technische Fachkräfte und angehende Führungskräfte aus den Bereichen Produktion, Logistik, sowie aus produktionsnahen Dienstleistungen, Entwicklung und Service

Inhalt

A) Prozess- und Projektmanagement in den Handlungsfeldern Entwicklung, Produktion und Logistik sowie Service
• Prozessmanagement unter Berücksichtigung der folgenden Punkte: Klären und Festlegen von Prozesszielen, Identifizieren und Analysieren von Prozessen und Potentialen in der Wertschöpfungskette, Initiieren, Steuern und Umsetzen von Vorhaben, Disponieren und Steuern von Prozessressourcen, Veranlassen von Prozessüberwachungen, -prüfungen und -bewertungen.

• Anwenden von zukunftsorientierten Projektmanagementmethoden für komplexe Projekte, einschließlich Initiieren von Projekten, Festlegen der Projektziele, Strukturieren von Projekten, Zusammenstellen von Projektteams, Überwachen und Steuern der Projektabläufe, Bewerten der Projektergebnisse, Erkennen und Begrenzen von Risiken eines Projektes. Erstellen von Abschlussberichten unter Berücksichtigung technischer, organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge sowie unter Beachtung von Vorschriften, Regelwerken, Vorgaben und der Nachhaltigkeit.

1. Im Handlungsfeld Entwicklung

• Analysieren von Marktstudien und technologischen Entwicklungen, Aufnehmen und Bewerten von Ideen und Kundenanforderungen, Feststellen des Handlungsbedarfs
• Generieren von Ideen für neue und weiterzuentwickelnde Produkte, Lösungen und Dienstleistungen sowie Positionierungen am Markt, Ermitteln der Anforderungen unter Einbezug von Energie- und Emissionsbilanzen, Initiieren von Innovations-prozessen

• Entwickeln von Konzepten für Produkte oder Lösungen, Definieren von technischen Schnittstellen

• Entwerfen der zu entwickelnden Produkte oder Lösungen, Durchführen von Produkt- oder Lösungssimulationen, Entwickeln, Erstellen und Testen von Hard- und Softwarekomponenten, Integrieren von Komponenten in Systeme, Durchführen von Systemtests, Durchführen und Veranlassen von Konformitätsprüfungen, Abnahme der Produkte oder Lösungen

• Durchführen des Nachforderungsmanagements, insbesondere Konzipieren von Entwicklungsänderungen und -erweiterungen, Prüfen der Verträge, Kalkulieren der Leistungen, Anbieten der Leistung an den Verursacher der Änderung

• Organisieren des Änderungs- und Freigabemanagements.

2. Im Handlungsfeld Produktion und Logistik

• Analysieren von produktionstechnologischen Entwicklungen, Feststellen des Handlungsbedarfs

• Generieren von Ideen für neue und weiterzuentwickelnde Prozesse unter Berücksichtigung eines nachhaltigen Energie- und Ressourcenmanagements

• Entwickeln von Konzepten für Fertigungs- oder Montageprozesse sowie für Ressourcen und Logistik, Entscheiden über Eigenproduktion, Produktion im Produktions-netzwerk oder Einkauf der Leistung

• Entwickeln und Optimieren von Produktionsprozessen, Prüfmethoden und -abläufen, Gestalten von Produktionsbereichen, -anlagen und -mitteln sowie von Arbeitsplätzen, Gestalten von Beschaffungs- und Logistikprozessen, Einsetzen von Simulations-techniken

• Durchführen der Produktionsplanung und -steuerung, Setzen von Prioritäten bei der Auftragsabwicklung, Überwachen von Eigen- und Fremdleistungen sowie Supportprozessen, Anwenden von Notfallkonzepten

• Durchführen des Nachforderungsmanagements, insbesondere Konzipieren von Änderungen und Erweiterungen, Prüfen von Verträgen, Kalkulieren der Leistungen

3. Im Handlungsfeld Service

• Aufnehmen und Bewerten von Ideen und Anforderungen der Kunden, Analysieren von Technologie- und Marktentwicklungen im Bereich Service, Feststellen des Handlungsbedarfs, Kalkulieren der Leistungen und Erstellung von Angeboten

• Generieren von Ideen für neue, weiterzuentwickelnde und nachhaltige Produkte, Lösungen und Dienstleistungen, Ermitteln der Anforderungen, Anstoßen von Innovationsprozessen

• Entwickeln von Dienstleistungsstrategien und der Positionierung am Markt, Erstellen von Dienstleistungskonzepten und -angeboten

• Entscheiden über Eigenleistung, Erstellen der Leistungen im Servicenetzwerk oder Einkauf der Leistung

• Vorbereiten und Organisieren von Serviceeinsätzen im In- und Ausland

• Unterstützen des technischen Vertriebs, Mitwirken bei Kundenschulungen

• Organisieren von Inbetriebnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen

• Betreiben und Optimieren von Kundenanlagen unter Berücksichtigung der Kunden-prozesse inklusive technische Regelwerke und der Energie- und Ressourcen-effizienz

• Durchführen des Nachforderungsmanagements, insbesondere Konzipieren von Zusatzserviceleistungen, Ändern des Servicelevels, Prüfen der Verträge

B) IT-Kompetenzen in der vernetzten Industrie

1. Digitale Vernetzung


• Physikalischen Aufbau strukturierter IT-Netze unter Berücksichtigung der Übertragungsmedien/-Protokolle und Netzwerkkomponenten/Netzwerktopologien analysieren, bewerten und ggf. Optimierungen veranlassen

• Systeme zur Steuerung von Produktionseinheiten unter Berücksichtigung der IT-Strukturen beurteilen und anwenden, Anforderungen an IT-/Kommunikationssysteme und Software definieren

• Kommunikation zwischen Steuersystemen, Produktionssystemen und weiteren IT-gesteuerten Produkten und Diensten innerhalb und außerhalb des Unternehmens mittels aktueller Kommunikationstechnologie sicherstellen

• Anforderungen an technische Datenerfassungssysteme und Identifikationssysteme festlegen

• Identifikationssysteme innerhalb eines Materialflusses bereitstellen und Informationen für die Betriebsdatenerfassung auswählen

• Prozessdaten von vernetzten Produktionssystemen erfassen und auswerten

• Potenziale der Produktionssteuerung wie Echtzeit-Tracking in der Produktionslogistik erkennen, entsprechende Umsetzungsprojekte initiieren und begleiten

• Möglichkeiten zur Personalisierung bzw. Individualisierung von Produkten zu Erreichung von kleinsten Losgrößen und deren nachvollziehbarem Herstellungsnachweis anwenden (Nachvollziehbarkeit von Fertigungsprozessen und Haftbarkeit)

• Konzepte zur Fernwartung in der Instandhaltung (Smart Maintenance) entwickeln und umsetzen

• Potenziale und Risiken von neuen technologischen Entwicklungen wie Cloud Computing, künstliche neuronale Netze (Deep Learning), Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) erkennen, bewerten und nutzen

• Potenziale von nachvollziehbaren Prozessen innerhalb der Blockchain-Technologien erkennen und nutzen.

2. IT-Sicherheit und Datenschutz

• Gesamtheitliche Anforderungen (IT-Compliance) bezüglich rechtlicher, sicherheits-relevanter und weiterer gesetzlicher Vorgaben kennen, beurteilen und anwenden, Umsetzung der entsprechenden aktuellen Gesetze und Normen

• Lösungen zur IT-Sicherheit der digitalen Vernetzung für Kunden und Lieferanten abstimmen und die notwendigen IT-Infrastruktur bereitstellen und betreiben

• Bedrohungsszenarien und Schadenspotentiale beurteilen und technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit auf Wirksamkeit prüfen

• Festlegen und dokumentieren von Rahmenbedingungen für die IT-Infrastruktur gemäß relevanter Vorgaben der IT-Compliance

• Evaluierung der eingesetzten Methoden und Maßnahmen

• Kennen, Beurteilen und Anwenden von IT-Prozess- und Projektmanagement-Methoden (ITIL, agiles PM)

C) Management und Führung

1. Handlungsfeld Organisation und Unternehmensführung


• Planungskonzepte unter Anwendung vernetzter Systeme erarbeiten und umsetzen

• Veränderungen von Organisationen zielgerichtet entwickeln und umsetzen

• Projektmanagementarten wie agiles Projektmanagement und persönliche Planungs-techniken anwenden

• Integrative Managementsysteme bereitstellen und anwenden

• Veränderungsprozesse unter Berücksichtigung der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte der betriebsverfassungsrechtlichen Organe gestalten

2. Handlungsfeld Personalmanagement und Koordinieren von Prozessbeteiligten

• Rahmenbedingungen der Führung in der vernetzten Industrie anwenden

• Tools zur Zusammenarbeit in der digitalen Arbeitswelt einsetzen

• Kommunikationsmittel und -techniken der digitalen Arbeitswelt zur Einbindung der Prozessbeteiligten einsetzen

Zulassungs­voraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
  2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Abschluss