INTEIT-241

Geprüfter Industrietechniker (IHK) (m/w/d) - Berufsbegleitend

IHK Akademie SBH

Beschreibung

Dieser Lehrgang bereitet Sie auf die IHK-Prüfung zum "Geprüften Industrietechniker" vor und ist eine Alternative zu den Meisterlehrgängen. Ziel des Lehrgangs ist, Ihr technisches Wissen und Ihre praktischen Fähigkeiten im Bereich der Produktion und Automatisierung weiter auszubauen. Lernen Sie, wie Sie unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, rechtlichen, energetischen sowie umwelt- und sicherheitsrelevanten Kriterien technische Prozesse planen, durchführen und optimieren. Dabei werden Ihnen sowohl betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sowie ein Verständnis für internationale Zusammenhänge vermittelt. Sie vertiefen Ihr mathematisches und physikalisches Wissen und lernen, wie Sie technische Dokumentationen erstellen und anpassen. Des Weiteren wird Ihre Anwendungskompetenz im Bereich der Maschinentechnik geschult. Dies beinhaltet die Qualifikationsbereiche der angewandten Konstruktion, mechatronischer Systeme und der angewandten Fertigungs- und Automatisierungstechnik. Abschließend bearbeiten Sie in einer Projektarbeit eine praxisorientierte Aufgabenstellung, um das Erlernte zu festigen.

Zielgruppe

Technische Fachkräfte mit Berufserfahrung, die weiterführende Kenntnisse in den Bereichen Technik, Betriebsorganisation und Personalführung erlangen möchten

Inhalt

Lern- und Arbeitsmethodik

Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen:

Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen, Kommunikation und Methoden
• Methodenkompetenz, Ideenfindung, Ideenbewertung und Problemlösung
• Betriebswirtschaftliche Grundlagen
• Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Produkthaftungsrecht, EU-Maschinenrichtlinien
• Interne und externe Kundenorientierung
• Unternehmenskultur und UmgangsformenGlobalisierung

Mathematik und Naturwissenschaften
• Technische Mathematik
• Physikalische Grundlagen
• Technische Mechanik

Technologie und Industrial Engineering
• Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik
• Werkstofftechnologie
• Mess- und Prüftechnik
• Grundlagen der Materialwirtschaft
• Technische Dokumentation und Qualitätssicherung
• Prozessautomatisierung
• Industrielle Informations- und Kommunikationsmedien

Anwendungskompetenz Maschinentechnik:

Angewandte Konstruktion
• Konstruktionselemente
• CAD
• Festigkeitsberechnungen
• Maschinensicherheit
• Energieeffizienz
• Simulationsmethoden

Mechatronische Systeme
• Antriebstechnik
• Steuerungstechnik
• Regelungstechnik
• Messsysteme

Angewandte Fertigungs- und Automatisierungstechnik
• Fertigungsverfahren
• Fertigungsanlagen
• Robotic
• Inbetriebnahme
• Wartung und Instandhaltung

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Zulassungs­voraussetzungen

(1)  Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren, der der Fachrichtung Metall oder Elektrotechnik zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren, der der Fachrichtung Metall oder Elektrotechnik zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  4. den Erwerb von mindestens 60 ECTS-Punkten in einem Hochschulstudium mit technischem Schwerpunkt und eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder
  5. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2)  Zum Prüfungsteil „Anwendungskompetenz Maschinentechnik“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. im in Absatz 1 Nummer 1 genannten Fall ein Jahr Berufspraxis, in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 5 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3)  Zum Prüfungsteil „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ ist zuzulassen, wer den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, nachweist.

(4)  Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industrietechnikers (IHK) oder einer Geprüften Industrietechnikerin (IHK) nach § 1 Absatz 2 aufweisen. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Abschluss

Hinweis

Buchen Sie nach Beendigung Ihres Industrietechniker bei der IHK SBH den nächstmöglichen Starttermin des Lehrgangs "Geprüfter Technischer Betriebswirt", erhalten Sie einen Preisnachlass von 10% auf die Lehrgangskosten des Betriebswirts.