INTEIMK-241

Geprüfter Industriemeister (IHK) (m/w/d) Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk - Berufsbegleitend

IHK Akademie SBH

Beschreibung

Die Tätigkeit des Industriemeisters ist heute vielfältig. Es weitet sich zunehmend in Richtung planender, steuernder und überwachender Aufgaben, auch außerhalb der eigentlichen Fertigung aus. Der Lehrgang eröffnet Ihnen die Möglichkeit, in höhere technische Führungspositionen aufzusteigen, Mitarbeiter zu leiten, Arbeitsabläufe zu organisieren und Ausbildungen durchzuführen.

Zielgruppe

Technische Fachkräfte mit Berufserfahrung, die weiterführende Kenntnisse in den Bereichen Technik, Betriebsorganisation und Personalführung erlangen möchten

Inhalt

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
• Rechtsbewusstes Handeln
• Betriebswirtschaftliches Handeln
• Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
• Zusammenarbeit im Betrieb
• Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezif
ische Qualifikationen: Handlungsbereich Technik
• Bearbeitungstechnik / Verarbeitungstechnik / Kautschuktechnik oder Faserverbundtechnik
 
Handlungsbereich Organisation
• Betriebliches Kostenwesen
• Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
• Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich Führung und Personal
• Personalführung
• Personalentwicklung
• Qualitätsmanagement

Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO)

 

Zulassungs­voraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
     
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens einjährige Berufspraxis oder
     
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeister/in – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.

(4) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassen Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

Abweichend von den in Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

Abschluss

Hinweis

Buchen Sie nach Beendigung des Industriemeisters (m/w/d) bei der IHK SBH den nächstmöglichen Starttermin des Lehrgangs Geprüfter Technischer Betriebswirt (m/w/d), erhalten Sie einen Preisnachlass von 10% auf die Lehrgangskosten des Betriebswirts.



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