Geprüfter Industriemeister (IHK) (m/w/d) Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk - Berufsbegleitend
- Zur Beschreibung springen
- Zur Zielgruppe springen
- Zum Inhalt springen
- Zu den Zulassungsvoraussetzungen springen
- Zum Abschluss springen
- Zum Hinweis springen
Beschreibung
Zielgruppe
Inhalt
• Rechtsbewusstes Handeln
• Betriebswirtschaftliches Handeln
• Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
• Zusammenarbeit im Betrieb
• Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen: Handlungsbereich Technik
• Bearbeitungstechnik / Verarbeitungstechnik / Kautschuktechnik oder Faserverbundtechnik
• Betriebliches Kostenwesen
• Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
• Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal
• Personalführung
• Personalentwicklung
• Qualitätsmanagement
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO)
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeister/in – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassen Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Abweichend von den in Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Abschluss
- Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk (IHK) (m/w/d)
Hinweis
Buchen Sie nach Beendigung des Industriemeisters (m/w/d) bei der IHK SBH den nächstmöglichen Starttermin des Lehrgangs Geprüfter Technischer Betriebswirt (m/w/d), erhalten Sie einen Preisnachlass von 10% auf die Lehrgangskosten des Betriebswirts.
Sie haben noch Fragen?
In unseren FAQs finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu uns, unseren Lehrgängen, den Teilnahme-, Stornierungs- und Prüfungsbedingungen und mehr.