EEUME-231
Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik - Berufsbegleitend
IHK Akademie SBH
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Beschreibung
Ziel des Lehrgangs ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik und damit die Befähigung in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde elektrotechnische Systeme einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zielgruppe
Fachkräfte aus der Elektrotechnik mit Berufserfahrung
Inhalt
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
• Rechtsbewusstes Handeln
• Betriebswirtschaftliches Handeln
• Anwendung von Methoden der Information | Kommunikation | Planung
• Zusammenarbeit im Betrieb
• Rechtsbewusstes Handeln
• Betriebswirtschaftliches Handeln
• Anwendung von Methoden der Information | Kommunikation | Planung
• Zusammenarbeit im Betrieb
• Berücksichtigung naturwissenschaftlicher/technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen: Handlungsbereich Technik
• Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
Handlungsbereich Organisation
• Betriebliches Kostenwesen
• Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
• Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
• Betriebliches Kostenwesen
• Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
• Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal
• Personalführung
• Personalentwicklung
• Qualitätsmanagement
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO)
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeister/in – Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikation soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Abschluss
- Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik (IHK)
Hinweis
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