Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen - Vollzeit
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Beschreibung
Dieser Lehrgang bereitet Sie auf die bundeseinheitlichen Prüfungen zum „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ der IHK vor. Das Gesundheits- und Sozialwesen ist ein stetig wachsender Bereich des Dienstleistungssektors. Unternehmen in dieser Branche haben große Herausforderungen zu meistern. Ökonomische Zwänge, Personalmangel und umfangreiche Netzwerkarbeit mit anderen Dienstleistern sind nur einige davon. Erweitern Sie ihr Fachwissen, um als kompetente Fachkraft Unternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen. Erfahren Sie, welche rechtlichen, volkswirtschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für das Gesundheits- und Sozialwesen relevant sind. Lernen Sie, wie Sie betriebswirtschaftliche Abläufe vorbereiten und darstellen und wie Sie mit Controlling-Instrumenten die Zielerreichung überwachen. Erstellen Sie zielgerichtete und wirkungsvolle Marketingmaßnahmen, die den Bedingungen im Non-Profit-Leistungsbereich gerecht werden. Werden Sie Experte für die Umsetzung und Optimierung von Qualitätsmanagementprozessen. Lernen Sie Methoden des Projektmanagements und Kommunikationstechniken kennen, um auch in multiprofessionellen Teams eine kooperative und effektive Zusammenarbeit herbeizuführen. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über alle Prozesse rund um das Thema Personal, angefangen von der Personalbeschaffung bis hin zur Personalentwicklung. Um Berufsbilder in Ihrer Branche auch für Nachwuchskräfte interessant zu machen, erfahren Sie was Sie bei der Durchführung von Berufsausbildungen beachten müssen.
Zielgruppe
Inhalt
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
Zusatzangebot
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Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist
(2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirts im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft, macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
- Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
Hinweis
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