Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) (m/w/d) Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung - Berufsbegleitend
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Beschreibung
Als Bilanzbuchhalter liegt es in Ihrer Verantwortung, die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens zu organisieren. Sie erstellen unter anderem Jahresabschlüsse nach nationalem Recht, wenden die Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert an und werten Zahlen für strategische Entscheidungen aus. Sie übernehmen Führungsverantwortung und berichten an die Geschäftsleitung. Ihr Einsatzbereich kann dabei in Unternehmen und Institutionen unterschiedlichster Art, Größe und Rechtsform liegen.
Zielgruppe
Inhalt
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentlicheBezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- undRechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
- Geprüfter Bilanzbuchhalter - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung (IHK) (m/w/d)
Hinweis
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Wer die Prüfung bestanden hat, ist von der schriftlichen Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Über das Ablegen einer praktischen Prüfung kann der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nachgewiesen werden. Nutzen Sie zur Vorbereitung für diese Prüfung unsere speziellen AEVO-Vorbereitungslehrgänge für Fachwirte.