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Gaststättenunterrichtung (1 Termin) Zu Detailseite wechseln
Wer eine Gaststätte eröffnen und betreiben will, benötigt eine Konzession (Gaststättenerlaubnis), die vom zuständigen Ordnungsamt nur erteilt wird, wenn auch die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden (Unterrichtungsnachweis).
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