In unserem Servicebereich finden Sie alle Antworten auf die häufigsten Fragen – wählen Sie einfach das entsprechende Thema aus. Sie erhalten Informationen über den Anmeldeprozess, die Anreise zur Veranstaltung, die Teilnahmebedingungen und vieles mehr.
IHK Akademie
Gebäude A
Peterzeller Straße 8
78048 Villingen-Schwenningen
Industrie- und Handelskammer
Romäusring 4
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 922-154
IHK Akademie
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Peterzeller Straße 8
78048 Villingen-Schwenningen
Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen
Max-Planck-Straße 17
78532 Tuttlingen
Telefon: 07461 9290-0
Erich-Hauser-Gewerbeschule Rottweil
Heerstraße 150
78628 Rottweil
Robert-Gleichauf-Schule
Teckstraße 35
78727 Oberndorf am Neckar
Friedrich-Ebert-Schule Schramberg
Wittumweg 13
78713 Schramberg
Winkler Bildungszentrum
Wilhelm-Schickard-Straße 5
78052 Villingen-Schwenningen
Europäische Sozialfonds (ESF) - Fachkursförderung (Förderphase September 2017 bis August 2018)
Eine Vielzahl von Lehrgängen und Seminaren der beruflichen Weiterbildung in baden-württembergischen Bildungseinrichtungen wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Auch die Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg erhält für ihre Seminare und Lehrgänge im Jahr 2016/2017 hieraus Fördermittel. Sie als Teilnehmer/-in können dadurch von 30 Prozent bzw. ab dem vollendeten 50. Lebensjahr von 50 Prozent reduzierten Lehrgangskosten profitieren.
Die förderfähige Zielgruppe umfasst:
Nicht förderfähig sind:
Diese zielgruppenspezifischen Voraussetzungen gelten bei der Anmeldung durch die Teilnehmenden selbst und auch bei der Anmeldung durch den Arbeitgeber. Auch Selbstzahlende müssen einer der genannten Zielgruppen angehören. Die mehrfache Teilnahme an bezuschussten Weiterbildungsmaßnahmen ist möglich.
Ihre Anträge müssen zusammen mit Ihrer Anmeldung, spätestens 14 Tage nach Kursbeginn, vorliegen nur dann ist eine Förderung möglich.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) hat der Gesetzgeber Fachkräften die Tür zum Unternehmertum geöffnet. Der Staat unterstützt Teilnehmer von Langzeitlehrgängen der Aufstiegsweiterbildung (Fachwirt, Fachkaufmann, Meister, Betriebswirt etc.) mit zinsgünstigen Bankdarlehen. Das Gesetz über die Gewährung von "Weiterbildungs-Bafög" (auch "Meister-Bafög") umfasst folgende Punkte:
Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Teilzeit- und Vollzeitlehrgängen (einkommens- und vermögensunabhängig)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ämter für Ausbildungsförderung oder an die Hotline 0800 6223634 (kostenfrei). Informationen sowie eine ausführliche Broschüre sind auch unter www.aufstiegs-bafoeg.de erhältlich. Sie finden dort auch die Antragsformulare.
Ämter für Ausbildungsförderung im Raum Schwarzwald-Baar-Heuberg:
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Amt für Ausbildungsförderung
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 913-7247, -7246
Landratsamt Rottweil
Amt für Ausbildungsförderung
Olgastr. 6
78628 Rottweil
Telefon: 0741 244-461, -272
Landratsamt Tuttlingen
Amt für Ausbildungsförderung
Bahnhofstr. 100
78532 Tuttlingen
Telefon: 07461 9261-4005, -4006, -4017
Arbeitgeberzuschüsse
Qualifizierte Mitarbeiter sind der wichtigste Erfolgsfaktor. Deshalb sind Arbeitgeber immer mehr bereit, Qualifizierungskosten ihrer Mitarbeiter zu übernehmen, auch wenn die Weiterbildung in der Freizeit erfolgt.
Steuerliche Bestimmungen dazu:
Leistungen des Arbeitgebers für die betriebliche Fort- und Weiterbildung seiner Arbeitnehmer führen nicht zur Lohnbesteuerung, wenn die Bildungsmaßnahmen im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden (Abschnitt 74 LStR), z. B. wenn die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb durch die Bildungsmaßnahme erhöht werden soll. Die Lohnsteuerrichtlinien (Abschnitt 74 Abs. 2) sehen diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung als Arbeitsleistung wertet und - falls die Teilnahme nicht in der Arbeitszeit erfolgt - wenigstens teilweise auf die regelmäßige Arbeitszeit anrechnet.
Bei Fort- und Weiterbildungsleistungen, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird, muss das überwiegende betriebliche Interesse anhand anderer Kriterien dargetan werden. Gelingt dieser Nachweis nicht, gehört der Wert der vom Arbeitgeber erbrachten Fort- und Weiterbildungsleistung zum Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer kann den Wert im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten oder im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Sonderausgaben geltend machen. Die Sozialversicherungspflicht allerdings bleibt.
Fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber nach!
Begabtenförderung
Förderfähig sind junge Berufstätige,
Die Bewerber dürfen bei Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anrechnungszeiten (wie z. B. Mutterschutz, Grundwehr- oder Zivildienst etc.) werden bis max. 3 Jahre berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht. Gefördert wird die Teilnahme an anspruchsvoller beruflicher oder berufsübergreifender Weiterbildung. Bewerber mit Hochschulabschluss, Studierende sowie Schüler werden nach den Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung nicht gefördert.
Bis zu 7.200 € können innerhalb von drei Kalenderjahren gezahlt werden, jährlich bis zu 2.400 €. Die Stipendiaten müssen jedoch einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme selbst tragen.
Arbeitssuchende
Für Arbeitssuchende ist eine Förderung ihrer beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur möglich. Auskünfte erteilt die Arbeitsagentur. In beschränkten Ausnahmefällen gewährt die IHK Arbeitslosen ohne sonstige Förderung Rabatte auf Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung.
www.arbeitsagentur.de
Soldaten auf Zeit
Soldaten auf Zeit erhalten für Fachausbildungen Zuschüsse und Übergangsgebühren nach dem Soldatenförderungsgesetz. Auskünfte erteilt der Berufsförderungsdienst des Kreiswehrersatzamtes.
Prüfungstermine:
Die Prüfungstermine finden Sie auf der Website der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unter Bildung | Qualifizierung.
Anmeldungen:
Die Anmeldung ist über den jeweiligen Kurs möglich. Die Anmeldefrist zu den jeweiligen Prüfungen ist spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin.
Prüfungsergebnisse online:
Sie finden Ihre Prüfungsergebnisse unter ausbildung.ihk.de
Bachelor of Engineering 2014
Bachelor of Engineering 2015
Bachelor of Engineering 2016
Bachelor of Engineering 2017